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   BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20   

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https://dejure.org/2020,26762
BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20 (https://dejure.org/2020,26762)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2020 - 6 StR 100/20 (https://dejure.org/2020,26762)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20 (https://dejure.org/2020,26762)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung; Fehlerhafte Beweiswürdigung; Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens bei einer Vergewaltigung; Unterschreitung des Regelstrafrahmens ...

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Vergewaltigung: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage; Strafzumessung bei Beziehungstaten und bei drohendem Widerruf der Approbation als Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 355
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20
    Die Beweiswürdigung hält - auch unter Berücksichtigung des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN) - sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09

    Vergewaltigung (Erörterungsmangel hinsichtlich der möglichen Entkräftung eines

    Auszug aus BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20
    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
  • BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20
    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen -

    Auszug aus BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20
    Das neue Tatgericht wird im Falle der erneuten Verurteilung des Angeklagten unter anderem wegen Verbrechen der Vergewaltigung bei der Strafzumessung erkennbar zu bedenken haben, dass dem Angeklagten neben berufsrechtlichen Folgen der Widerruf der Approbation gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO drohen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71; vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18, StV 2019, 441).
  • BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03

    Strafzumessung (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen bei einem Arzt:

    Auszug aus BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20
    Das neue Tatgericht wird im Falle der erneuten Verurteilung des Angeklagten unter anderem wegen Verbrechen der Vergewaltigung bei der Strafzumessung erkennbar zu bedenken haben, dass dem Angeklagten neben berufsrechtlichen Folgen der Widerruf der Approbation gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO drohen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71; vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18, StV 2019, 441).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    Die ihr zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20) - rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 281/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Die Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN) - sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand.

    In Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, aaO; vom 25. April 2018 ? 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42).

  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Da sich das Landgericht insofern jeglicher Begründung enthalten hat, hält die Beweiswürdigung - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355, 356) - der rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 477/22

    Urteilsgründe (Aussage gegen Aussage: Darstellung, Umstände des Einzelfalls,

    In Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 6 StR 281/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 457/21, juris Rn. 7 sowie Urteil vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42).
  • BGH, 25.07.2023 - 6 StR 312/23

    Beweiswürdigung bei Bestreiten der Tatvorwürfe und fehlendem Vorliegen weiterer

    Insbesondere ist es in solchen Fällen regelmäßig erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der belastenden Aussage im Urteil zu erörtern (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20 -, NStZ-RR 2020, 355, 356).
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